Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung des Tirol Werbung Presseportals

Gültig ab: 1. Jänner 2014
Anbieter: Tirol Werbung GmbH
Adresse: Maria Theresien Straße 55, 6020 Innsbruck
Firmenbuch: FN 238 938f, Landesgericht Innsbruck
Telefon: +43.512.7272-0
Mail: presse@tirol.at
UID: ATU ATU57339767

I. Allgemeines

(1) Das Tirol Werbung Presseportal dient der Zurverfügungstellung von Presseinhalten (Bilddateien, Audiodateien, Pressevideos, Pressetexte) mittels einer urheberrechtlich geschützten Internetdatenbank beschränkt auf die redaktionelle Nutzung zur Berichterstattung über Tirol. Die daraus entnommenen bzw heruntergeladenen Inhalte (Content) können vorbehaltlich der Regelungen in Punkt IV. (Nutzungsbeschränkungen) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unentgeltlich für die redaktionelle Nutzung zur Berichterstattung über Tirol genutzt werden.

(2) Als Nutzung im Sinn dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt neben dem Download auch jede Form der elektronischen sowie der gedruckten Veröffentlichung der Inhalte oder eines Teiles davon. Als Nutzung gelten weiters Layout, Kopie, Projektion inklusive öffentlicher Wiedergabe, Reproduktion in allen derzeit technisch verfügbaren Verfahren, Abdruck, Einscannen sowie die Speicherung der Inhalte auf elektronischen Datenträgern bzw in elektronischen Datenbanken, auch dann wenn es sich nur um Ausschnitte der Inhalte handelt.

(3) Die Nutzung des Presseportals erfolgt gegen jederzeitigen Widerruf und nicht exklusiv durch Erteilung von Werknutzungsbewilligungen zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Allfälligen abweichenden Geschäftsbedingungen des Nutzers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

(4) Der Nutzer des Presseportals erklärt ausdrücklich, dass er diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustimmt (Zustimmungserklärung). Nutzer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jeder, der sich legal Zugang zum Presseportal verschafft, gleichgültig ob Inhalte aus diesem heruntergeladen werden oder nicht.

(5) Die Nutzung der im Presseportal gespeicherten Inhalte ist unentgeltlich.

(6) Per Download heruntergeladene sowie digital übermittelte Inhalte bleiben stets Eigentum der Tirol Werbung.

(7) Tirol Werbung ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern (Änderungsvorbehalt).

II. Nutzung der Internet-Datenbank

(1) Im Presseportal kann sich der Nutzer die Inhalte anschauen und die gewünschten Inhalte unentgeltlich herunterladen.
Eine Registrierung und die Freischaltung für das Herunterladen von Inhalten ist nicht erforderlich. Auf Wunsch kann sich der Nutzer am Presseportal anmelden (Registrierung), um Zusatzfunktionen zu nutzen (z.B. um Merklisten speichern oder Art und Häufigkeit automatischer E-Mail-Benachrichtigungen zu neuem Pressecontent wählen)

(2) Der Nutzer hat keinen Anspruch auf permanente Erreichbarkeit des Presseportals, es bleibt der Tirol Werbung jederzeit freigestellt, den Server zeitweise oder dauerhaft abzuschalten sowie die dort gespeicherten Inhalte zu verändern, zu löschen oder zu erweitern. Die benötigte Internet-Browser-Software hat sich der Nutzer selbst zu beschaffen. Um die Leistungen (Services) des Presseportals im vollen Umfang nutzen zu können, muss der Nutzer die jeweils neuesten (Browser)-Technologien verwenden oder deren Verwendung ermöglichen (zB Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-ups). Bei Verwendung älterer Technologien kann es sein, dass der Nutzer die Leistungen (Services) des Anbieters nicht im vollen Umfang nutzen kann. Der Nutzer trägt die Kosten, die beim Download an Provider- und Telekommunikationsgebühren entstehen, selbst.

III. Haftung der Tirol Werbung und des Nutzers

(1) Für Fehler und Defekte an Hard- und Software, die bei der Online-Recherche, Datenübermittlung oder Nutzung des Presseportals entstehen übernimmt die Tirol Werbung keinerlei Haftung.

(2) Des Weiteren übernimmt die Tirol Werbung keine Haftung für die rechtliche und/oder technische Eignung der Inhalte sowie von Bilddateien oder der Datenmenge einer Bilddatei für die redaktionelle Nutzung zur Berichterstattung über Tirol.

(3) Die Tirol Werbung kann nicht garantieren, dass die zur Verfügung gestellten Internetseiten, die sich im Presseportal befindlichen Bilddateien frei von Viren, unautorisierten Programm-, Java- oder Quellcodes oder eventuellen anderen funktions- oder geschäftsstörenden Teilen bzw. Komponenten sind.

(4) Der Nutzer haftet für jede diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechende sowie für jede sonstige missbräuchliche bzw. rechtswidrige Nutzung des Presseportals und den dort zur Verfügung gestellten Inhalten. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die Betextung der von ihm aus dem Presseportal heruntergeladenen Audio-, Bild- und Videodateien.

(5) Sollte der Nutzer die Funktionalitäten des Presseportals oder die heruntergeladenen Audio-, Bild- bzw Videodateien dennoch in einer unzulässigen Art und Weise nutzen, so verpflichtet er sich, Tirol Werbung für allfällige dadurch entstehende Schäden in vollem Umfang schad- und klaglos zu halten. Weiters wird er die Tirol Werbung überhaupt schad- und klaglos halten, soweit aus der Nutzung der Inhalte sowie der Audio-, Bild- und Videodateien – auch einer erlaubten – Ansprüche Dritter an die Tirol Werbung herangetragen werden.

IV. Nutzungsbeschränkungen

(1) Beschränkung des Nutzungszwecks
Die Nutzung der Inhalte aus dem Presseportal ist auf die redaktionelle Nutzung zur Berichterstattung über beschränkt (Beschränkung des Nutzungszwecks).

(2) Vollständigkeit und Richtigkeit der Dateneingabe
Soweit sich der Nutzer registrieren lässt sind die bei der Registrierung angegebenen Daten richtig und vollständig einzugeben.

(3) Unzulässige Nutzungszwecke
Entspricht die tatsächliche Nutzungsart nicht der redaktionellen Nutzung zur Berichterstattung über Tirol oder verfolgt der Nutzer einen unzulässigen Nutzungszweck, gilt die Werknutzungsbewilligung als nicht erteilt. Die Registrierung gilt nicht als Zustimmung der Tirol Werbung zu einer den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechenden Nutzung.

(4) Verbot der Rufschädigung
Die vom Nutzer aus dem Presseportal heruntergeladenen Inhalte dürfen nicht in einer Art und Weise genutzt werden, die geeignet ist, dem Ruf und dem Ansehen des Landes Tirol, der Tirol Werbung, den touristischen Zielen des Landes Tirol oder einer sonstigen öffentlichen oder privaten Einrichtung, dessen Rechts- oder Entscheidungsträger direkt oder indirekt das Land Tirol ist, zu schaden.

(5) Verbot der Nutzung in sozialen Netzwerken
Die vom Nutzer aus dem Presseportal heruntergeladenen Inhalte, insbesondere die Bilddateien, dürfen nicht in Sozialen Netzwerken, wie Facebook, Twitter, Xing, YouTube und auf ähnlichen Plattformen genutzt und/oder dort hinaufgeladen werden.

(6) Verbot der direkten kommerziellen Nutzung
Weiters dürfen die vom Nutzer aus dem Presseportal heruntergeladenen Inhalte nicht zu direkten kommerziellen Zwecken genutzt werden, d.h. auch Bilddateien, die vom Presseportal heruntergeladen werden, dürfen nicht für Merchandising-Zwecke als Teil eines zum Verkauf bestimmten Produkts verwendet werden (z.B. T-Shirt mit einer Bilddatei aus dem Presseportal). Im Zweifelsfall ist zuvor die schriftliche Genehmigung der Tirol Werbung zur Nutzung einzuholen.

(7) Eingeschränktes Bearbeitungsrecht für Pressezwecke
Nutzer des Presseportals haben das Recht, das für Pressezwecke zur Verfügung gestellte Bildmaterial wie folgt zu bearbeiten: Änderung der Bildgröße (Vergrößerung, Verkleinerung, Beschneidung). Jegliche andere Bearbeitung, insbesondere die Entstellung der Inhalte sowie Bilddateien durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Foto-Composing, elektronische Hilfsmittel oder auf sonstige Art und Weise ist nicht gestattet (Bearbeitungsverbot). Ausnahmen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

(8) Schutz von Persönlichkeitsrechten
Nutzungen der Inhalte und Bilddateien im Zusammenhang mit der Verwendung von Texten, die zur Herabwürdigung oder Beeinträchtigung der Interessen der in den Bilddateien bzw Videodateien abgebildeten Personen führen können, sind unzulässig und machen den Nutzer schadenersatzpflichtig. Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen dürfen durch die Bildnutzung keinesfalls negativ berührt oder beeinträchtigt werden. Ebenso unzulässig sind Nutzungen der Inhalte und Bilddateien in erotischen, kriminellen oder sonstigen anstößigen Zusammenhängen sowie Nutzungen, die Minderheiten, ethnische, religiöse oder sonstige Gruppen verunglimpfen oder die geeignet sind, Mitglieder dieser Gruppen in ihren Gefühlen oder Anschauungen zu verletzen

(9) Nutzung für journalistische Zwecke
Eine Nutzung von Inhalten und Bilddateien aus dem Presseportal ist ausschließlich zu redaktionellen bzw journalistischen Zwecken zulässig. Der Nutzer ist zur Einhaltung der publizistischen Grundsätze des Presserates (Pressecodex) verpflichtet.

(10) Konventionalstrafe
Für den Fall einer entgegen den vorstehend angeführten Absätzen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unzulässigen Nutzung der Inhalte und/oder Bilddateien aus dem Presseportal hat der Nutzer in jedem Einzelfall binnen 14 Tagen ab Aufforderung eine Konventionalstrafe von € 3.000,- (in Worten: Euro dreitausend) an Tirol Werbung zu bezahlen. Ein darüber hinausgehender Schaden kann von Tirol Werbung ebenso wie Unterlassung der Nutzung geltend gemacht werden. Jeglicher Gewinn, den ein Nutzer durch eine gemäß Punkt IV. Absatz (5) unzulässige direkte kommerzielle Nutzung erzielt hat, ist an Tirol Werbung abzuführen. Der Nutzer ist in diesem Fall der Tirol Werbung gegenüber zur Rechnungslegung aus diesen Geschäften verpflichtet.

V. Nutzungsrechte

(1) Mit dem Download der Inhalte bzw Bilddateien erteilt Tirol Werbung grundsätzlich nur eine Werknutzungsbewilligung. Das gilt insbesondere auch für Bilddateien, deren Bildinhalt ein Werk darstellt (z.B. Werke der bildenden und/oder darstellenden Kunst). Die Nutzung dieser Bilddateien bedarf gegebenenfalls der Zustimmung des Urhebers bzw des sonstigen Rechtsinhabers des in der Bilddatei abgebildeten Werks. Dies gilt auch für die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Bilddateien aus Sammlungen, Museen usw.

(2) Bilddateien aus dem Presseportal werden von Tirol Werbung nur zur Nutzung für redaktionelle bzw journalistische Zwecke zur Verfügung gestellt

VI. Urheberrechtliche Kennzeichnung (Fotocredit)

(1) Tirol Werbung verlangt ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk (Quellennachweis), und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild (Foto) bestehen kann (z.B. „Tirol Werbung / Name des Fotografen“). Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Nutzer hat Tirol Werbung von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. Als Quellennachweis gilt „Tirol Werbung / Name des Fotografen“ bzw. der jeweilige Tourismusverband („Tourismusverband XY / Name des Fotografen“).

(2) Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des österreichischen Urheberrechtsgesetzes.

VII. Dauer/Beendigung des Vertragsverhältnisses

(1) Diese Nutzungsvereinbarung wird für jede einzelne Nutzung und im Fall einer Registrierung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der registrierte Nutzer ist berechtigt, das Vertragsverhältnis jederzeit per E-Mail an presse@tirol.at zu kündigen. Tirol Werbung ist berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zu jedem Monatsletzten zu kündigen.

(2) Tirol Werbung ist berechtigt, diese Nutzungsvereinbarung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Frist aufzulösen.

VIII. Gerichtsstand, Sonstiges

(1) Nebenabreden zu diesen Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen, für eine Änderung oder Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Für sämtliche, sich aus der Nutzung des Presseportals ergebenden Streitigkeiten wird die Anwendbarkeit materiellen österreichischen Rechts vereinbart. Auch bei der Nutzung des Presseportals durch ausländische Benutzer gilt die Anwendung des österreichischen Rechts als vereinbart.

(3) Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus einer auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbarten Nutzung des Presseportals wird das für 6020 Innsbruck jeweils sachlich zuständige Gericht vereinbart.

(4) Sofern eine Bestimmung der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig ist, verpflichten sich die Tirol Werbung und der Nutzer hiermit ausdrücklich, rechtswirksame Bestimmungen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommen, zu vereinbaren. Die Wirksamkeit sämtlicher übrigen Bestimmungen wird durch die unwirksame Bestimmung nicht berührt.

(5) Sämtliche Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen auf allfällige Rechtsnachfolger der Tirol Werbung über.